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Nächste Abstimmungen:
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- 17. Juni 2012
- 23. September 2012
- 25. November 2012
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Nächste Wahlen:
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Urnenstandorte
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Gemeindeverwaltung Adlikon
Altes Schulhaus Dätwil
Altes Feuerwehrlokal
Niederwil
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Urnen Öffnungszeiten
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Am
Abstimmungswochenende:
- in Dätwil und Niederwil am Sonntag, 09.00 - 09.30 Uhr
- in Adlikon am Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr
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Bedingungen / Voraussetzungen
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Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum
Abstimmen berechtigt. Achtung NEU! jeder
Stimmrechts-
ausweis ist zu unterschreiben.
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Brieflich abstimmen
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- Briefliche Stimmabgabe
Nach Erhalt des Stimm- und Wahlmaterials kann brieflich abgestimmt
werden. Dazu sind die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel in das
Stimmzettelkuvert zu legen. Der unterschriebene
Stimmrechtsausweis ist zusammen mit dem Stimmzettelkuvert
in das vorgesehene Antwortkuvert zu legen. Das verschlossene
Couvert ist rechtzeitig der Post zu übergeben. Es muss vor dem
Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Wahl- und
Stimmzettel, die das Wahlbüro mit der Post nicht bis zur
Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr
berücksichtigt werden (§ 69 GPR).
- Stellvertretung
Jeder Stimmberechtigte kann an der Urne oder bei der vorzeitigen
Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung zwei beliebige
weitere Stimmberechtigte seiner Gemeinde vertreten. Dabei
muss diese Person gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an
der Urne abgeben. Der/die sich vertreten lassende/r
Stimmberechtigte/r hat jedoch den Stimmrechtsausweis zu
unterschreiben (§ 35 VPR) wie für die briefliche
Stimmabgabe. Niemand darf mehr als 2 Personen
vertreten (§ 68 GPR).
- Persönlich
Nach Erhalt der Stimm- und Wahlunterlagen kann - zu den
ordentlichen Schalteröffnungszeiten - persönlich auf der
Gemeindeverwaltung abgestimmt werden. NEU!
Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben
werden.
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