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Wahlen und Abstimmungen

 

Nächste Abstimmungen:

  • 17. Juni 2012
  • 23. September 2012
  • 25. November 2012

Nächste Wahlen:

  •  

Urnenstandorte

      
      Gemeindeverwaltung Adlikon

      Altes Schulhaus Dätwil

      Altes Feuerwehrlokal Niederwil

Urnen Öffnungszeiten

      Am Abstimmungswochenende:

  • in Dätwil und Niederwil am Sonntag, 09.00 - 09.30 Uhr
  • in Adlikon am Sonntag, 09.00 - 10.00 Uhr

Bedingungen / Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum
Abstimmen berechtigt. Achtung NEU! jeder Stimmrechts-
ausweis ist  zu unterschreiben.

Brieflich abstimmen

- Briefliche Stimmabgabe
Nach Erhalt des Stimm- und Wahlmaterials kann brieflich abgestimmt werden. Dazu sind die ausgefüllten Wahl- und Stimmzettel in das Stimmzettelkuvert zu legen. Der unterschriebene Stimmrechtsausweis ist zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das vorgesehene Antwortkuvert zu legen. Das verschlossene Couvert ist rechtzeitig der Post zu übergeben. Es muss vor dem Abstimmungstag bei der Gemeindekanzlei eintreffen. Wahl- und Stimmzettel, die das Wahlbüro mit der Post nicht bis zur Urnenschliessung am Sonntag erreichen, können nicht mehr berücksichtigt werden (§ 69 GPR).

- Stellvertretung
Jeder Stimmberechtigte kann an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe in der Gemeindeverwaltung zwei beliebige weitere Stimmberechtigte seiner Gemeinde vertreten. Dabei muss diese Person gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben. Der/die sich vertreten lassende/r Stimmberechtigte/r hat jedoch den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben (§ 35 VPR) wie für die briefliche Stimmabgabe. Niemand darf mehr als 2 Personen vertreten (§ 68 GPR).

- Persönlich
Nach Erhalt der Stimm- und Wahlunterlagen kann - zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten - persönlich auf der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden. NEU! Der Stimmrechtsausweis muss unterschrieben werden.