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Abmeldung/Wegzug

Sie können sich nur für Wohnortwechsel innerhalb der Schweiz online abmelden. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie persönlich bei der Einwohnerkontrolle vorbeikommen.

Der Wohnortwechsel muss innerhalb von 8 Tagen nach dem Wegzug der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Bitte füllen Sie die fettgedruckten, mit Stern gekennzeichneten, Formularfelder vollständig aus.
Nötige Unterlagen:

  • Schweizer Staatsangehörige: Schriftenempfangsschein/e
  • Wochenaufenthalter: Schriftenempfangsschein
  • Ausländische Staatsangehörige: Ausländerausweis

Verfahren
Bei Erhalt der obgenannten Unterlagen und korrekt ausgefülltem Abmeldeformular werden wir Ihre Schriften direkt der neuen Wohngemeinde zustellen. Wir bitten Sie, sich mit der neuen Wohngemeinde in Verbindung zu setzen.

 

Abmeldung/Wegzug
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Bitte geben Sie die Namen und Geburtsdaten aller wegziehenden Familienmitglieder an.
Weitere Bemerkungen
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