Waffenerwerbsscheine
Wer eine Waffe erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei uns bezogen und ausgefüllt mit folgenden Beilagen eingereicht werden:
- Auszug aus dem Strafregister, nicht älter als drei Monate
- Kopie eines amtlichen Ausweises
- Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt
- Gebühr Fr. 50.00
- Verlängerung Waffenerwerbsschein Fr. 20.00
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:
Preis
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 052 317 24 18 | kanzlei@adlikon.ch |